Für Schweinehalter stellen andere Tiere eine potenzielle Infektionsgefahr dar. Daher ist es umso wichtiger den Betrieb mit Einfriedungen vor Gefahren sicher zu schützen. Die Einfriedung muss so beschaffen sein, dass keine unbefugten Personen- und Fahrzeugverkehre möglich sind und das Eindringen von Wildschweinen muss verhindert werden. Hierfür geeignet sind engmaschige Drahtzäune oder feste Gitterzäune mit einer Höhe von rund 150 cm. Diese Kriterien müssen auch die Tore erfüllen: Sie müssen geschlossen sein und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
Gerne beraten wir Sie und finden eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb.